AGB

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt der Verträge zwischen dem PIANOHAUS MARCUS HÜBNER (nachfolgend PIANOHAUS HÜBNER genannt) und dem Käufer. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Rücktritt

PIANOHAUS HÜBNER kann u.a. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit der Zahlung des Gesamtbetrages oder mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug kommt. Tritt PIANOHAUS HÜBNER berechtigt vom Vertrag zurück, kann PIANOHAUS HÜBNER einen Pauschalabzug von 20 % des Kaufpreises vornehmen, zuzüglich Transportkosten und sonstigen mit der Kaufvertragsabwicklung verbundenen Kosten. Für die Nutzung des Instruments durch den Käufer kann PIANOHAUS HÜBNER pauschal 2 % pro Monat der Nutzung von dem zurückzugewährenden Kaufpreis abziehen.

Lieferung

Sofern Lieferung vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Lieferung den Betrieb von PIANOHAUS HÜBNER verlassen hat. (Eigenlieferung und Spedition).

Verjährung

Die Mängelansprüche verjähren bei Neuinstrumenten in zwei Jahren. Bei Klavieren und Flügeln gewährt PIANOHAUS HÜBNER freiwillig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Gefahrübergang. Die fünfjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Saiten etc.) an den Geräten. Bei gebrauchten Instrumenten verjähren die Mängelansprüche, soweit nicht im Kaufvertrag schriftlich anders vereinbart, in einem Jahr ab Gefahrübergang.

Sachmängelhaftung

Liegt ein von PIANOHAUS HÜBNER zu vertretener Mangel der Kaufsache vor, ist PIANOHAUS HÜBNER nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt. Gerät PIANOHAUS HÜBNER mit der Mängelbeseitigung/ Nachlieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind (entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden), ist ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen des Mangels beruht. PIANOHAUS HÜBNER haftet nicht für Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der dem Kaufvertrag beigefügten Klavierpflegehinweise des PIANOHAUS HÜBNER zurückzuführen sind.

Fälligkeit der Zahlung/Verzug

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn nicht im Kaufvertrag anders vereinbart. Ist Ratenzahlung vereinbart, wird die erste Rate sofort fällig, die darauffolgenden Raten jeweils zum 15. des Folgemonats. Kommt der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, wird der Gesamtbetrag fällig.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von PIANOHAUS HÜBNER. Bestehen zur gleichen Zeit mehrere Ansprüche gegen den Käufer, verbleibt die gesamte Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche im Eigentum von PIANOHAUS HÜBNER.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Trier. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer Kaufmann nach dem HGB ist.