AGB

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt der Verträge zwischen dem PIANOHAUS MARCUS HÜBNER (nachfolgend PIANOHAUS HÜBNER genannt) und dem Käufer. Sie gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform.

Rücktritt

PIANOHAUS HÜBNER kann u.a. vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer mit der Zahlung des Gesamtbetrages oder mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug kommt. Tritt PIANOHAUS HÜBNER berechtigt vom Vertrag zurück, kann PIANOHAUS HÜBNER einen Pauschalabzug von 20 % des Kaufpreises vornehmen, zuzüglich Transportkosten und sonstigen mit der Kaufvertragsabwicklung verbundenen Kosten. Für die Nutzung des Instruments durch den Käufer kann PIANOHAUS HÜBNER pauschal 2 % pro Monat der Nutzung von dem zurückzugewährenden Kaufpreis abziehen.

Lieferung

Sofern Lieferung vereinbart ist, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Lieferung den Betrieb von PIANOHAUS HÜBNER verlassen hat. (Eigenlieferung und Spedition)

Verjährung

Die Mängelansprüche verjähren bei Neuinstrumenten nach zwei Jahren. Bei Klavieren und Flügeln gewährt PIANOHAUS HÜBNER freiwillig eine Verjährungsfrist von fünf Jahren ab Gefahrübergang. Die fünfjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Saiten etc.) an den Geräten. Bei gebrauchten Instrumenten verjähren die Mängelansprüche, soweit nicht im Kaufvertrag schriftlich anders vereinbart, in einem Jahr ab Gefahrübergang.

Sachmängelhaftung

Liegt ein von PIANOHAUS HÜBNER zu vertretener Mangel der Kaufsache vor, ist PIANOHAUS HÜBNER nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder Nachlieferung berechtigt. Gerät PIANOHAUS HÜBNER mit der Mängelbeseitigung/Nachlieferung in Verzug, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden und Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind (entgangener Gewinn, sonstige Vermögensschäden), ist ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder arglistigem Verschweigen des Mangels beruht. PIANOHAUS HÜBNER haftet nicht für Mängel, die auf eine Nichtbeachtung der dem Kaufvertrag beigefügten Klavierpflegehinweise des PIANOHAUS HÜBNER zurückzuführen sind.

Haftungsausschlüsse

Schadensersatzansprüche aus vertraglicher oder außervertraglicher Haftung wird von uns nicht geleistet. Dies gilt auch z.B. für Schäden an dem Liefer­gegenstand selbst sowie Schäden durch Betriebsstörungen. Auch sonstige Schäden bei Erwerbern oder Dritten, welche durch von uns gelieferte Produkte oder durch den Zeitpunkt und/oder die Art und Weise der Lieferung oder Ge­währleistung direkt oder indirekt entstehen. Auch für von uns nicht verursachte Beschädigungen haften wir nicht.

Stimmungen, Regulierungen, normale Servicearbeiten und Instandhaltungskosten fallen nicht unter die Gewährleistung. Für die Unveränderlichkeit des Gehäuses (Furnier, Lackflächen, Farbtöne) stehen wir nicht ein. Wir stehen auch nicht für Schäden oder Mängel ein, die sich aus extremem oder unangemessenem Gebrauch des Instrumentes ergeben oder die daraus resultieren, dass das Instrument extremen Bedingungen – Hitze, Kälte, Luftfeuchtigkeit, Trockenheit · oder dem Wechsel solcher Bedingungen ausgesetzt wurde. Bitte informieren Sie sich hierzu in unserer Broschüre „Pflegeanleitung Klaviere & Flügel“. Eine Haftung außerhalb einer Luftfeuchtigkeit von 40-70% wird ausgeschlossen.

Der Gewährleistungsanspruch des Ersterwerbers ist ferner nicht gegeben, wenn er eigenmächtig oder durch Dritte Veränderungen am Instrument vornimmt. Die Gewährleistung entfällt ebenso, wenn der Ersterwerber das Instrument nicht auf seine Kosten von einem qualifizierten Fachmann regelmäßig mindestens einmal jährlich stimmen und nachsehen lässt und der beanstandete Fehler auf den Mangel fachlicher Pflege zurückzuführen ist. Umfang und Häufigkeit notwendiger Servicearbeit von den individuellen Ansprüchen und der Art der Nutzung ab. Auf Verlangen wird Ihr Fachhändler diese Pflege gern übernehmen und sinnvolle Empfehlungen geben. Unsere Gewährleistungspflichten erlöschen auch, wenn das Instrument innerhalb der dem Ersterwerber zustehenden Gewährleistungsfrist weiterverkauft wird, es sei denn, zwischen PIANOHAUS HÜBNER und dem Folgeerwerber wird ausdrücklich vereinbart, dass die dem Ersterwerber zustehende Gewährleistungsdauer durch PIANOHAUS HÜBNER auf den Folgeerwerber übertragen wird, bezogen auf den Zeitpunkt des ursprünglichen Ersterwerbs.


Fälligkeit der Zahlung/Verzug

Der Kaufpreis wird sofort fällig, wenn nicht im Kaufvertrag anders vereinbart. Ist Ratenzahlung vereinbart, wird die erste Rate sofort fällig, die darauffolgenden Raten jeweils zum 15. des Folgemonats. Kommt der Käufer mit zwei aufeinander folgenden Raten in Verzug, wird der Gesamtbetrag fällig.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises verbleibt gelieferte Ware im Eigentum von PIANOHAUS HÜBNER. Bestehen zur gleichen Zeit mehrere Ansprüche gegen den Käufer, verbleibt die gesamte Ware bis zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche im Eigentum von PIANOHAUS HÜBNER.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist Trier. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer Kaufmann nach dem HGB ist.

Welche Temperatur und Luftfeuchtigkeit ist wichtig?

Temperatur von 15° bis 25°C, relative Luftfeuchtigkeit laut Garantiebedingungen aller Klavierhersteller 40-70%; innerhalb dieser Bereiche möglichst konstant. Bei Über- oder Unterschreiten dieser Grenzwerte sind klimaregelnde Maßnahmen nötig (Luftbefeuchter oder Entfeuchter). Extreme Verstimmungen sind die Folge, außerdem haben Sie mit Funktionsbeeinträchtigungen der mechanischen Teile sowie mit Schäden am Instrument zu rechnen (Resonanzbodenrisse, Tasten bleiben hängen etc.) Bitte überprüfen Sie diese Werte mittels eines Thermometers/Hygrometers. Diese Geräte sind nicht teuer und selbstverständlich bei uns erhältlich.